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Sie sind Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, besitzen eine Eigentumswohnung und / oder sind Verwaltungsbeirat?

Sie suchen eine zuverlässige und kompetente WEG-Verwaltung, die engagiert für die Gemeinschaft tätig ist?

Dann sind Sie bei uns richtig.

Ein wenig Hintergrundinformationen zu der Frage:

Was macht der Verwalter?:

Der Verwalter wird von der Eigentümergemeinschaft bestellt und verwaltet u.a. das Vermögen der Gemeinschaft, hält das Gemeinschaftseigentum in seinem wirtschaftlichen Bestand, rechnet die Wohngelder (oft auch Hausgelder genannt) und andere Umlagen termingerecht ab, erstellt Wirtschaftspläne, führt Versammlungen durch und vieles mehr.

Von dem, was Ihr Verwalter für Ihre Eigentümergemeinschaft erledigt, sehen Sie als Eigentümer meist nur einen geringen Teil.

Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen den u.a. in § 27 Absatz 1 und 2 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) aufgeführten gesetzlichen Aufgaben, zu denen der Verwalter verpflichtet ist und darüber hinausgehenden Tätigkeiten. Die Grundleistungen sichern eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange der Eigentümergemeinschaft.

Im Folgenden geben wir Ihnen einige Beispiele für typische gesetzliche Aufgaben der Verwaltung (keine vollständige Aufzählung):

Jahresabrechnung:

  • Rechnungsprüfung mit den Eigentümern.
  • Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sondereigentum und Teileigentum.
  • Sollstellung der Abrechnungsergebnisse.
  • Auszahlung der Überschüsse bzw. Beibringung von Fehlbeträgen.

Wirtschaftsplan:

  • Budgetierung in Abstimmung mit den Eigentümern.
  • Erstellen eines Gesamtwirtschaftsplanes.
  • Erstellen von Einzelwirtschaftsplänen je Sondereigentum und Teileigentum.

Eigentümerversammlung:

  • Planung
  • Einladung mit Tagesordnung
  • Durchführung
  • Vorsitz
  • Niederschrift

Hausordnung:

  • Erstellung mit den Eigentümern
  • Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung.

Verträge der Gemeinschaft:

  • Abschluss
  • Überwachung

Gemeinschaftseigentum:

  • Auftragsvergabe
  • Technische Kontrolle
  • Sofortmaßnahmen
  • Veranlassung und Überwachung von Wartung und Prüfung.

Geldverwaltung

Rechnungskontrolle

Rechnungsanweisung

Buchung der Kontobewegungen

Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches

Und vieles mehr.....

Neben den Grundleistungen erhalten Sie von uns eine Fülle darüber hinausgehender Dienstleistungen, z.B. die Abwicklung von Versicherungsschäden im Sondereigentum, die Verwaltung von vermieteten Sondereigentumen u.s.w. 

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Kostenangebot. Sie können uns formlos über das nachstehende Formular kontaktieren, teilen Sie uns bitte unter der Rubrik "Kommentar" mit, um welche Wohnanlage(Anschrift) es sich handelt, und geben uns, falls möglich, einige Vorabinformationen wie z.B. Anzahl der Sonder- und Teileigentume, Baujahr, Prozentsatz der Selbstnutzer u.ä.  

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